HandBrain

Auftragsverarbeitungsvertrag

Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026

Diese Übersetzung dient der Information. Bei Abweichungen gilt die spanische Fassung.

Dieser Vertrag (Art. 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679, DSGVO, und Art. 33 des spanischen Organgesetzes 3/2018, LOPDGDD) ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen und wird mit ihnen angenommen. Vertragsparteien sind:

1. Gegenstand, Dauer, Art und Zweck

2. Datenarten und betroffene Personen

3. Pflichten des Kunden

4. Pflichten von HandBrain als Auftragsverarbeiter

  1. Die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeiten: diese Bedingungen und die Art, wie er die Anwendung nutzt. Das gilt auch für Übermittlungen in Drittländer. Hält HandBrain eine Weisung für rechtswidrig, informiert es den Kunden unverzüglich.
  2. Sicherstellen, dass die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  3. Die Sicherheitsmaßnahmen nach Abschnitt 5 umsetzen (Art. 32 DSGVO).
  4. Unterauftragsverarbeiter nur unter den Bedingungen von Abschnitt 6 einsetzen.
  5. Den Kunden nach Möglichkeit bei Anfragen betroffener Personen unterstützen. Erreicht HandBrain eine Anfrage direkt, leitet es sie unverzüglich weiter.
  6. Den Kunden bei Sicherheit, Meldung von Verletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorheriger Konsultation unterstützen (Art. 32 bis 36 DSGVO).
  7. Den Kunden über Verletzungen des Schutzes seiner Daten unverzüglich und spätestens 48 Stunden nach Kenntnis informieren, mit den verfügbaren Angaben.
  8. Nach Ende des Dienstes die Daten gemäß Abschnitt 10 löschen.
  9. Dem Kunden die zum Nachweis der Einhaltung nötigen Informationen bereitstellen und angemessene Überprüfungen ermöglichen. Überprüfungen sind mit 30 Tagen Vorlauf anzumelden, höchstens einmal jährlich außer nach einer Verletzung, und gehen auf Kosten des Kunden.
  10. Die Daten nicht an Dritte weitergeben, außer an genehmigte Unterauftragsverarbeiter oder aufgrund gesetzlicher Pflicht.
  11. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter führen (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).

5. Sicherheitsmaßnahmen

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. HandBrain kündigt jede Hinzufügung oder Ersetzung mindestens 15 Tage vorher per E-Mail an. Der Kunde kann aus berechtigten Gründen widersprechen und, wenn keine Einigung zustande kommt, den Vertrag beenden. Jeder Unterauftragsverarbeiter unterliegt denselben Datenschutzpflichten. Aktuelle Unterauftragsverarbeiter:

UnterauftragsverarbeiterLeistungStandort und Garantien
RailwayHosting von Server und DatenbankUSA; Standardvertragsklauseln und gegebenenfalls EU-US Data Privacy Framework
ResendVersand der Konto-E-Mails (Einladungen, Passwort)USA; Standardvertragsklauseln und gegebenenfalls EU-US Data Privacy Framework

Den KI-Anbieter (Anthropic, OpenAI oder Azure OpenAI) beauftragt der Kunde direkt, mit eigenem Schlüssel und zu dessen eigenen Bedingungen. HandBrain übermittelt ihm nur dann Daten, wenn der Kunde diese Funktionen nutzt, und zwar auf dessen Weisung; dieser Anbieter ist kein Unterauftragsverarbeiter von HandBrain.

7. Übermittlungen in Drittländer

Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur mit den Garantien nach Kapitel V DSGVO: Angemessenheitsbeschluss (EU-US Data Privacy Framework) oder Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.

8. Zugriff für den Support

Das HandBrain-Personal greift nur dann auf die Daten des Kunden zu, wenn dies zur Behebung einer Störung, zur Bearbeitung einer Anfrage des Kunden oder zur Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht nötig ist, und unter Verpflichtung zur Vertraulichkeit.

9. Haftung

Jede Partei haftet für ihre eigenen Verstöße nach Art. 82 DSGVO, im gesetzlich zulässigen Rahmen mit den Grenzen der Nutzungsbedingungen.

10. Ende der Auftragsverarbeitung

Vor der Schließung des Kontos kann der Kunde seine Daten exportieren (PDF und Excel). Nach der Schließung löscht HandBrain die Daten innerhalb von höchstens 30 Tagen. Datensicherungen des Hosting-Anbieters werden in dessen regulären Zyklen gelöscht. Nur Daten, die gesetzlich aufbewahrt werden müssen, bleiben für die vorgeschriebene Frist gesperrt gespeichert.